HAUSNUMMER 10 BIS 99 FÜR DAS DOPPELHAUS

Hier können Sie individuelle Doppelhaus-Hausnummer mit Trennstrich bestellen. Wählen Sie dazu aus drei verschiedenen Ausführungen - foliert, geschnitten oder beleuchtet, sowie eine der Materialvarianten Edelstahl oder Aluminium.

 

AUSFÜHRUNGEN

konturgeschnitten in Aluminium oder Edelstahl


LED-beleuchtet in Aluminium, Edelstahl, Anthrazit oder Weiss in Feinstruktur



Beispiele


beleuchtete Hausnummer in Edelstahl
beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer in Edelstahl
beleuchtete Hausnummer in Aluminium
beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer in Aluminium

Beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer 74-75, Tagansicht
Beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer 74-75, Tagansicht
Beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer 74-75, Nachtansicht
Beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer 74-75, Nachtansicht

konturgeschnittene und schwarz hinterlegte Doppelhaus-Hausnummer "12 / 13" in Edelstahl
Beispiel für eine konturgeschnittene und schwarz hinterlegte Doppelhaus-Hausnummer "12 / 13" in Edelstahl im Format 185 x 375 mm
beleuchtete Hausnummer anthrazit pulverbeschichtet RAL7016
beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer im Format 185 x 375 mm, anthrazit pulverbeschichtet RAL7016
beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer "8a / 8b" in reinweiss gepulvertem Aluminium
beleuchtete Doppelhaus-Hausnummer im Format 185 x 375 mm, reinweiss pulverbeschichtet RAL9010

Örtliche Vorschriften für die Ausführung und Anbringung einer Hausnummer

Ist die Straßenbeleuchtung mal nicht optimal, ist eine unbeleuchtete Hausnummer kaum lesbar. Wenn es aber drauf ankommt, kann eine gut sichtbare Hausnummer Menschenleben retten. Von Bewohnern gerufene Rettungskräfte, die erst nach dem richtigen Einsatzort suchen müssen, verschenken wertvolle Zeit. Aus diesem Grund schreiben Länder, Städte und Gemeinden zunehmend beleuchtete Hausnummern vor.
Dabei gibt es bereits schon lange landesrechtlichen Vorschriften dazu, in welcher Weise eine Hausnummer ausgeführt und durch den Eigentümer befestigt werden muss – eben so, dass sie vom öffentlichen Verkehrsweg aus gut sichtbar und angemessen groß ist.
Die Grundlage solcher Vorschriften bildet das Baugesetzbuch. Hierin wird im Prinzip jeder Hauseigentümer zum Anbringen einer Hausnummer verpflichtet. Darin regelt §126, Abs. 3: "Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen...". Zu Farbe, Material oder auch Beleuchtung der Hausnummer enthält das Baugesetzbuch aber keinerlei Vorgaben und verweist statt dessen auf die "landesrechtlichen Vorschriften". Und diese Vorschriften sind weder bundes- noch landesweit einheitlich, sondern variieren regional. Die örtliche Vorgaben entnehmen Sie am besten der Gemeindesatzung.